Im Anamnese-Gespräch klagen Patienten meiner Praxis immer wieder über Beschwerden, die im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts als Verdacht einer unerwünschten Nebenwirkungen einer Impfung gegen Covid-19 beschrieben werden.
Bei unerklärlichen Symptomen wie andauernden Kopfschmerzen, einer anhaltenden Ermüdung, wiederholten grippeähnliche Beschwerden, Fieber und Schüttelfrost sowie auch Zyklusstörungen und Menstruationsbeschwerden muss in Erwägung gezogen werden, dass tatsächlich eine unerwünschte Nebenwirkung der Impfung oder gar ein Impfschaden vorliegt.
Derartige Beschwerden können nicht nur unmittelbar nach der Impfung sondern auch noch nach Wochen oder gar Monate später auftreten. Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt zunehmend Meldungen über Gesundheitsstörungen in unterschiedlichem Abstand zur COVID-19-Impfung, die als Long-COVID-ähnlich chronisches Erschöpfungssyndrom oder „Post-Vac“ bezeichnet wurden. Unter dem Begriff werden verschiedene Beschwerden, wie zuvor erwähnt, zusammengefasst, die nicht nur einzeln, sondern auch zusammen oder abwechselnd auftreten können.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfkampagne registrieren Mediziner auch eine deutliche Zunahme von Krebserkrankungen (siehe hier). Krebserkrankung sind im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts bisher noch nicht als Verdachtsfall einer Nebenwirkung der Covid-Impfung aufgeführt, dafür über eine Vielzahl anderer schwerwiegender Erkrankungen:
Absteigend sortiert in der Häufigkeit des Auftretens. In Klammern allgemeinverständliche Erläuterung der im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts genannten medizinischen Fachbegriffe.
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Die hier getroffenen Aussagen zu Therapien und Behandlungsmethoden beziehen sich auf Verfahren der naturheilkundlichen Erfahrungsmedizin, die nicht zu den allgemein anerkannten Methoden der Schulmedizin gehören. Alle getroffenen Aussagen über Indikationen, Anwendungen und Wirkungen beruhen auf langjährigen Erfahrungen und Erkenntnissen von Therapeuten. Sie stellen keine Aussagen dar über den Erfolg meiner Therapien. Dies wäre nach deutschem Recht auch nicht zulässig. Es wird kein Heilversprechen gegeben und auch kein Versprechen, dass sich durch meine Behandlung eine Verbesserung der Krankheit oder Beschwerden einstellt. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, so ist dieser Eindruck falsch.
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Maria-Theresia Lüders